Details

Zülch, Henning (Hrsg.)
Enforcement-Guide
Wegweiser für das Prüfungsverfahren in Deutschland und Österreich
Erich Schmidt Verlag
978-3-503-15672-6
2. Aufl. 2014 / 386 S.
Handbuch

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Kurzbeschreibung

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Reihe: Financial Reporting Practice. Band: 02

Wie Sie anstehende Enforcement-Prüfungen zielgerichtet vorbereiten und auf welche Bilanzierungsvorschriften Sie besonders achten müssen, um eine Fehlerfeststellung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden zu vermeiden, stellt Ihnen die umfassend überarbeitete 2. Auflage dieses Leitfadens auf neuestem Stand vor. Von rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Enforcement-Prozesses (jetzt erweitert um das neue österreichische Verfahren) zur Analyse sämtlicher aktueller Fehlerveröffentlichungen und einschlägigen Prüfungsschwerpunkten - mit einer detaillierten Fallstudie!

Seit nunmehr zehn Jahren unterliegen kapitalmarktorientierte Unternehmen dem Enforcement der Rechnungslegung. Doch trotz steigender Sensibilität für das Verfahren melden die zuständigen Aufsichtsbehörden regelmäßig Fehlerquoten im zweistelligen Prozentbereich.
Auf welche Bilanzierungsvorschriften man besonders achten muss, um eine Fehlerfeststellung zu vermeiden, und wie anstehende Enforcement-Prüfungen zielgerichtet vorbereiten werden können, stellt die umfassend überarbeitete 2. Auflage dieses Leitfadens auf neuestem Stand vor.
- Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen des Enforcement-Prozesses, erweitert um das neue österreichische Verfahren und europäische Harmonisierungsbemühungen
- Analyse sämtlicher aktueller Fehlerveröffentlichungen der DPR und zugrundeliegender Bilanzierungsprobleme
- Zentrale Prüfungsschwerpunkte, erweitert u. a. um latente Steuern (IAS 12), Pensionsrückstellungen (IAS 19) und die neuen Konsolidierungsvorschriften (IFRS 10-12)
Anhand einer detaillierten Fallstudie und vieler aktueller Praxishinweise findet man alle wesentlichen Fragen rund um das Enforcement-Verfahren kompetent beantwortet.
Mit Geleitworten von Christian Strenger und Prof. Dr. Dr. h.c. Alfred Wagenhofer.